Teilnahmebedingungen

D

Die nächste Ausschreibung für den Artur Fischer Erfinderpreis 2025 beginnt im Sommer 2024. 

In der Kategorie der privaten Erfinderinnen und Erfinder können sich alle Personen bewerben, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Baden-Württemberg haben. Es werden drei Preise vergeben.

Beim Schülerwettbewerb sind Schülerinnen und Schüler aller Schulen Baden-Württembergs zum Mitmachen eingeladen. Gesucht werden die cleversten Lösungen für knifflige Fragen. Eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ist nicht erforderlich. 

Der Schülerwettbewerb ist in drei Altersgruppen eingeteilt: bis Klasse 7, Klassen 8 bis 10 sowie Berufliche Schulen und Gymnasiale Oberstufe. In jeder dieser Altersgruppen gibt es drei Preise.

Hier geht es zu den häufig gestellten Fragen.

Preise für den Schülerwettbewerb

  1. Preis 2.000 Euro 

  2. Preis 1.500 Euro 

  3. Preis 1.000 Euro 

Bewertungskriterien für den Schülerwettbewerb

  • Kreativität
  • Neuheit
  • Nutzen der Erfindung 

Preise für private Erfindungen

  1. Preis 10.000 Euro 
  2. Preis 7.500 Euro 
  3. Preis 5.000 Euro 

Bewertungskriterien für private Erfindungen

  • Innovationspotenzial der Erfindung
  • Nutzen für die Allgemeinheit / Marktpotenzial
  • Initiative bei der Umsetzung 

Bewerbung und Quick-Check
BEREIT FÜR EINE ERFINDUNG?